Garmin und Zwangsaktivierung

Ich habe mir zum Geburtstag

Garmin-Digital50

„Deutschland Digital (50)“ von Garmin schenken lassen. Die Zwangsaktivierung für sich ist schon eine Zumutung, aber in den Lizenzbedingungen steht dann:

2.2 Sie erwerben mit Aktivierung der Software das Recht, die Datenbank für den privaten Gebrauch gemeinsam mit mitgelieferten Anzeige-Software auf einem Computer und einem PocketPC unter Windows Mobile einzusetzen. Die gleichzeitige Verwendung der Datenbank auf mehr als einem Computer und einem PocketPC ist nicht gestattet. Die Software und die Datenbank können beliebig oft auf demselben Computer installiert werden und auf Ihr Windows Mobile Gerät übertragen werden. Sollte eine Installation auf einem weiteren Computer notwendig werden, z.B. weil der Computer, auf dem die erste Aktivierung vorgenommen wurde, defekt ist oder nicht mehr zur Verfügung steht, kann einmalig eine neue Aktivierung auf einem anderen Computer durchgeführt werden. In diesem Fall ist eine erneute Aktivierung auf Ihrem alten Computer nicht mehr möglich. Sie sind verpflichtet, die lizenzierte Software und Datenbank vor einer neuen Installation vollständig von dem alten Computer zu entfernen.

Die nochmalige Installation des Produktes auf einem weiteren Computer bedarf unserer vorherigen Zustimmung und des Abschlusses eines weiteren Lizenzvertrages über das Produkt zu den dann jeweils geltenden Listenpreisen.

Und wenn ich mir jeden Monat einen neuen PC kauf, dann muss ich nach dem zweiten PC immer die Software neu kaufen. Ist ein Witz. Oder wenn ich privat einen PC und ein Notebook verwende und die Software wechselseitig benutzen möchte – nachher natürlich immer ordentlich deinstallieren – dann geht das auch nicht.

Eine Sicherheitskopie der DVD darf ich mir auch nicht erstellen. Was ist wenn die DVD mal verkratzt ist und Garmin pleite ist, dann hab‘ ich keine Software mehr? Eine erneute Aktivierung ist ja auch nicht mehr möglich.

2.3 Sie sind nicht berechtigt, die Gesamtheit oder wesentliche Teile des Inhalts der Datenbank vorübergehend oder dauerhaft auf einen anderen Datenträger zu übertragen und/oder durch Verbreitung von Vervielfältigungsstücken, durch Vermietung, durch Online-Übertragung oder durch andere Formen der Übermittlung öffentlich verfügbar zu machen.

Diese Bedingungen sind eine Zumutung!

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